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   BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 898/94   

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https://dejure.org/1997,34996
BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 898/94 (https://dejure.org/1997,34996)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1997 - 8 AZR 898/94 (https://dejure.org/1997,34996)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1997 - 8 AZR 898/94 (https://dejure.org/1997,34996)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 898/94
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, einen im Prozeß anwaltlich vertretenen Kläger darauf hinzuweisen, daß sein Klagevorbringen nicht substantiiert und nicht schlüssig ist (BGH Urteil vom 9. November 1983 - VIII ZR 349/82 - AP Nr. 5 zu § 139 ZPO).
  • BGH, 29.09.1992 - X ZR 84/90

    Anforderungen an Darlegungslast und Substantiierung im Klagevorbringen

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 898/94
    Das Gericht muß in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. BGH Urteil vom 29. September 1992 - X ZR 84/90 - MDR 1993, 417, m.w.N.).
  • BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63

    Fahrt zur Baustelle - Gefahrgeneigte Arbeit, § 670 BGB, Freistellungsanspruch,

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 898/94
    Im übrigen hängt der Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich vom Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ab (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 247/63 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu III 1 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 11.08.1994 - 10 Sa 101/93

    Ansprüche eines uneingeschränkt ohne Subsidiaritätsklausel gegen

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 898/94
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11. August 1994 - 10 Sa 101/93 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 187/15

    Drittschuldnerklage - Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsanspruch -

    Im Übrigen hängt der Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich vom Grad seines Verschuldens ab (vgl. BAG 24. April 1997 - 8 AZR 898/94 - zu I 2 und 3 der Gründe) .
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99

    Schadensersatz wegen der Entwendung von Lieferscheinen - Erledigungsklausel im

    Das Gericht muß in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. BGH 29. September 1992 - X ZR 84/90 - MDR 1993, 417, zu 1 der Gründe mwN; Senatsurteil 24. April 1997 - 8 AZR 898/94 - nv., zu I 1 der Gründe).

    Das Gericht ist regelmäßig nicht verpflichtet, einen im Prozeß anwaltlich vertretenen Kläger darauf hinzuweisen, daß sein Klagevorbringen nicht substantiiert und nicht schlüssig ist (BGH 9. November 1983 - VIII ZR 349/82 - AP ZPO § 139 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil 24. April 1997 - 8 AZR 898/94 - nv., zu I 1 der Gründe).

  • LAG Bremen, 07.11.2007 - 2 Sa 29/06

    Freistellungsanspruch eines leitenden Arztes in einer Klinik gegen diese wegen

    In seiner Entscheidung vom 24.04.1997 (Az.: 8 AZR 898/94 - zitiert nach juris) hat das Bundesarbeitsgericht zwar entschieden, dass zu einem schlüssigen Vortrag eines Freistellungsanspruches eines angestellten Arztes gegenüber seinem Arbeitgeber der Vortrag gehört, ob er in Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten gegenüber dem Krankenhaus gehandelt hat.
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